Verfahrensabläufe in der Arbeit mit jungen Geflüchteten in der Jugendhilfe

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind aus den Angeboten der Jugendhilfe nicht mehr wegzudenken. Insbesondere in den Hilfen zur Erziehung machen sie schon seit längerer Zeit eine bedeutende Zielgruppe aus. Dabei zeigen sich die Dynamiken der Flucht – hohe Einreisezahlen vs. niedrige Einreisezahlen – auch in der Belegung der Plätze und den Diskursen im Feld.

Die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist aktuell von zwei Zielrichtungen geprägt: In der allgemein sehr angespannten Versorgungssituation (fehlende Platzkapazitäten und Fachkräftemangel bei steigendem Bedarf) gilt es, pragmatisch neue Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeiten zu schaffen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden und das Kindeswohl zu sichern. Auf der anderen Seite ist es der Anspruch der Jugendhilfe, die jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung bestmöglich zu fördern, Hilfen mit ihnen gemeinsam zu gestalten und dazu beizutragen, Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen.

Um in dieser Situation Handlungssicherheit zu gewährleisten, braucht es standardisierte Verfahren, die Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe einen möglichst sicheren Rahmen im Umgang mit jungen Geflüchteten geben. Zum anderen bedarf es einer gemeinsamen Verständigung auf fachliche Standards, die auch in Ausnahmesituationen Bestand haben müssen, um dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe gerecht zu werden.

Nachfolgend sind die Verfahrensschritte dargestellt, die Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe einen Überblick über die einzelnen Hilfestationen junger Geflüchteter geben.