Rechtliche Grundlagen im Übergang

Qualifizierungsworkshop in Mainz

Mit dem Qualifizierungsworkshop „Rechtsgrundlage junger Geflüchteter im Übergang“ wurde Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie der Asyl- und Sozialberatungsstellen die Möglichkeit geboten rechtliche Grundlagen zu erhalten und aufzufrischen, die für junge Geflüchtete im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung (Care Leaver) relevant sind.

Gerade in diesem Übergang ist eine gute Überleitung von einem Rechtssystem in das nächste Rechtssystem für die Zukunft junger Geflüchteter maßgeblich. Daher standen neben der Betrachtung des § 41 SGB VIII auch Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Fokus.

Neben unterschiedlichem Wissen über die einzelnen Rechtsbereiche wurde zudem das Thema ‚Datenschutz in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit‘ bearbeitet. 

Als Tagesreferent konnte der Rechtsanwalt Benjamin Raabe gewonnen werden, welcher seine Tagungsunterlagen hiermit zur Verfügung stellt.