Verfahrensabläufe

erstellt im Jahr 2018

Verfahrensabläufe

Ende des Jahres 2017 machte es sich die Servicestelle unbegleitete minderjährige Flüchtlinge des ISM gGmbH zum Auftrag solche Verfahrensabläufe kleinschrittig zu erarbeiten und Kern- sowie Teilprozesse zu identifizieren. Diese Beschreibungen beinhalten eine möglichst detaillierte Darstellung der Verfahren (gegliedert in Ziele, Aktivitäten, Zuständigkeiten, Schnittstellen, verwendete Dokumente/Formulare und weiterführende Informationen) und die Verständigung auf fachliche Standards, welche bei der Umsetzung der Verfahren Berücksichtigung finden müssen. Um nicht nur die fachlich-wissenschaftliche Perspektive, sondern auch das Expertenwissen aus der Praxis mit einzubeziehen, fanden Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz, des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland und drei Jugendämtern aus Rheinland-Pfalz sowie einem Jugendamt aus dem Saarland statt. Die Zeit in den Workshops wurde zum gemeinsamen Austausch und methodischen Arbeiten an den jeweiligen Prozessen genutzt, welche umF in der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit in Deutschland betreffen.

Die Ergebnisse der Prozesse wurden zum einen in Schaubildern, zum anderen in detaillierten Tabellen festgehalten, welche den Jugendämtern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zukünftig als Anleitung dienen sollen.

Die Jugendämter agieren in kommunaler Selbstverwaltung und müssen Verfahrenswege auf ihre Strukturen und Rahmenbedingungen vor Ort abstimmen und entwickeln. Die Verfahrensabläufe können daher keine allgemeingültigen Verfahren vorgeben, sondern dient als Orientierungshilfe für Kommunen, um die Prozesse vor Ort zu reflektieren und soll Anregungen und Hilfestellungen für eine nachhaltige Qualitätssicherung im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geben. 

Hinweise
Es zeigte sich an vielen Stellen, dass die Verfahren nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt werden und zum Teil aufgrund der ländereigenen Regelungen auch unterschiedlich gehandhabt werden müssen. Die wichtigsten Unterschiede betreffen im Saarland und in Rheinland-Pfalz die Regelungen der Inobhutnahme, die im nachfolgenden dargestellt sind. Dennoch können die nachfolgenden Verfahrensabläufe für beide Bundesländer von Nutzen sein, da die Aktivitäten und Standards unabhängig von den jeweiligen Zuständigkeiten bestehen.

Saarland
Seit dem 01.02.2016 ist die vorläufige Inobhutnahme der umF ein gesetzlicher Auftrag des Landes. Die zuständige Behörde, das Landesamtes für Soziales, regelt dieses Vorclearing zentral in der Einrichtung Schaumberger Hof in Tholey. Die jungen Geflüchteten werden nach dem Aufgriff in Deutschland zum Vorclearing ausschließlich dort schnellstmöglich versorgt und erst im Anschluss an die Jugendämter des Landes und Bundes verteilt.

Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz sind die Jugendämter für die (vorläufige) Inobhutnahme zuständig. Es gibt jedoch die Möglichkeit, diese Aufgaben gem. § 3 UAuslKJVertV RP an besonders ausgewiesene Schwerpunktjugendämter zu übergeben, welche die Clearingphase für Jugendliche, die in Rheinland-Pfalz aufgegriffen werden, übernehmen.

Die Verfahrensabläufe als ein Instrument der Qualitätsentwicklung behandeln vier Kernprozesse, welche junge Flüchtlinge von ihrer Ankunft in Deutschland bis zum Verlassen der Jugendhilfe durchlaufen: Die (vorläufige) Inobhutnahme, die Inobhutnahme, die Anschlusshilfen und die Hilfen für junge Volljährige.