Anschlusshilfen

Teilprozess 1 - Erstes Hilfeplangespräch / Vormund beantragt HzE

Ziel/ Ergebnis
Feststellung des Hilfebedarfes des jungen Menschen (mit dessen Beteiligung). Bestimmung der notwendigen und geeigneten Hilfeform. Überleitung und Unterbringung in einer bedarfsgerechten Anschlussmaßnahme.

Aktivitäten

  • Vorbereitung der Entscheidungsfindung über das Vorliegen des Hilfebedarfes unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Clearings.
  • Beratung unter Einbezug des Sorgeberechtigten (Vormünderin oder Vormund) und des jungen Menschen
  • Vorangegangenes Fachgespräch zur Fallbesprechung/Darstellung


1. Hilfeplangespräch:

  • Vermittlung der Ergebnisse des Fachgesprächs
  • Feststellung des Hilfebedarfs
  • Aushandlungsprozess über Ziele und Vereinbarungen mit Vormünderin oder Vormund und jungen Menschen
  • Konkretisierung der Ziel- und Zeitperspektiven
  • Umsetzung des Hilfeplans durch Erteilung des Leistungsbescheides (inkludiert Kostenübernahmeerklärung)


Standards in der Umsetzung

  • Abgeschlossenes Clearing-Verfahren
  • Einhalten der rechtlichen Standards der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
  • Besondere Berücksichtigung der Beteiligungsrechte sowie § 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht des jungen Menschen
  • Einleitung/Beantragung von HzE- Leistungen durch Vormünderin oder Vormund
  • Dokumentation der Ergebnisse entsprechend der gemeinsamen Entscheidungen (Hilfeplan) stellt rechtlich bindenden Vertrag dar, der von allen Beteiligten unterschrieben wird.
  • Aufstellung eines Hilfeplans, welcher regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird.
  • Einbezug des rechtlichen Status und die damit zusammenhängenden Auflagen
  • Verselbständigung als kontinuierlicher Prozess


Prozessbeteiligte

  • Junger Mensch
  • Vormünderin oder Vormund
  • Fachkraft des Jugendamtes + freier Träger
  • Dolmetscher/in
  • Vertraute Person des jungen Menschen
  • Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte

 -> Gemeinsames HPG mit allen Beteiligten (Kollegiale Fallberatung)

Schnittstellen

  • KJP
  • Ggf. Lehrerin oder Lehrer
  • Beratungsstellen
  • Ggf. (Rechts-) Beistand
  • Schule / Sprachkurs


Instrumente/Dokumente

  • Hilfeplan (Standardisierte Vorlage)
  • Antrag auf Hilfen zur Erziehung
  • Gewährung HzE
  • Schriftliche Dokumentation des HPG


Anmerkungen

Die Dokumentation des HPG erfolgt zum einen für das Jugendamt und die Fachkräfte, zum anderen in nachvollziehbar verfasster Sprache für den Jugendlichen.

Das Gespräch findet am Leistungsort statt.

Empfehlungen Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII (http://bagljae.de/downloads/123_hifelplanung-gem.-36-sgb-viii_2015.pdf).

Das Wunsch- und Wahlrecht kann in der Praxis nur umgesetzt werden, wenn freie Plätze in der gewünschten Hilfemaßnahme vorhanden sind und die gewünschte Hilfemaßnahme aus pädagogischer Sicht passend erscheint. Um eine passende Hilfe für jeden Einzelfall zu finden braucht es ein breites Hilfeangebot in der jeweiligen Region (Intensivpädagogische Wohngruppen, Teilstationäre Wohngruppen, Betreutes Wohnen, Einzelwohnen).

Zur qualifizierten Umsetzung eines Hilfeplans braucht es qualifizierte, geschulte und gut ausgebildete Fachkräfte; vor und nach jedem HPG sollte eine kollegiale Fallberatung im Team durchgeführt werden.