- Verfahrensabläufe (2018)
- (vorläufige) Inobhutnahme
- Inobhutnahme
- Anschlusshilfen
- Teilprozess 1 - Erstes Hilfeplangespräch / Vormund beantragt HzE
- Teilprozess 2a-c - Auswahl der Hilfeform/Einrichtung und Übergabe
- Teilprozess 3 - Schulische/Berufliche Qualifizierung
- Teilprozess 4 + 6 - Zweites Hilfeplangespräch + Hilfeplanfortschreibung
- Teilprozess 5 - Lebenslagenbearbeitung
- Teilprozess 6 - Hilfeplanfortschreibung
- Hilfen für junge Volljährige
Anschlusshilfen
Teilprozess 2a - Wahl und Entscheidung über Hilfeform/Einrichtung
Entscheidungen und Zielvereinbarungen im Hilfeplan zusammen mit dem jungen Menschen und der Vormünderin oder dem Vormund vereinbaren und festlegen.
Aktivitäten:
Dem Antrag auf HzE-Leistungen geht zunächst eine Beratung voraus:
- D.h. differenzierte Aufklärung über die eigenen Rechte, Pflichten und Möglichkeiten im Hilfeprozess und den Entscheidungen
- Aufklärung über die unterschiedlichen Maßnahmen und Möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe
Standards in der Umsetzung:
- Einleitende Beratung soll Leistungsempfänger und -berechtigte/r zur Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts befähigen
Prozessbeteiligte:
- Junger Mensch
- Vormünderin oder Vormund
- ASD-Mitarbeitende
- Dolmetscher/in
- Ggf. Vertrauensperson
Schnittstellen
- Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung (ggf. Besichtigungstermine machen)
Instrumente/Dokumente
- /
Anmerkungen
Ggf. können potenzielle Einrichtungen vorher besucht werden; in manchen Einrichtungen gehört ein Vorstellungsgespräch zum Standard.
Teilprozess 2b - Übergabe Anschlusshilfe
Die Inobhutnahme endet mit der Entscheidung über Hilfen zur Erziehung oder dem Erreichen der Volljährigkeit. Die Hilfe kann erst gewährt werden, wenn eine rechtliche Vertretung (Vormünderin oder Vormund) bestellt wurde.
Aktivitäten:
- Vorbereitung Hilfeplanung
- Vorbereitung der Übergabe an aufnehmende Einrichtung/WG bei Träger-/Einrichtungswechsel
Standards in der Umsetzung:
- In Zusammenarbeit mit der Vormünderin oder dem Vormund und dem jungen Mensch und unter Berücksichtigung seiner Wünsche wird eine passende Anschlusshilfe ausgewählt
- Bei Wohnortwechsel: Vorbereitung der Übergabe
- Wahrung der Transparenz der Vorgehensweise gegenüber des jungen Mensch, ggf. Besichtigungstermin der neuen Gruppe
- Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte / Gemeinsames HPG mit allen Beteiligten
- Kollegiale Fallberatung über Hilfebedarf/Einleitung
Prozessbeteiligte:
- Junger Mensch
- Vormünderin oder Vormund
- Dolmetscher/in
- ASD
- Mitarbeitende der neuen Einrichtung/Wohngruppe
Schnittstellen
- Freie Träger
- Beratungsstellen
- (Rechts-)Beistand
Instrumente/Dokumente
- Antrag auf Hilfen zur Erziehung
- Gewährung HzE
- Schriftliche Dokumentation des HPG
- Fallübergabe bei Trägerwechsel
Anmerkungen
Entscheidend bei der Implementierung einer Hilfe sind der individuelle Entwicklungsstand und Bedarf des jungen Menschen sowie die vorhandenen Hilfeangebote, auf die zurückgegriffen werden kann.
Insbesondere bei weiblichen umF ist darauf zu achten, dass diesen ein Rahmen des besonderen Schutzes in der Unterbringung zukommt; abhängig von der bisherigen Lebensgeschichte.
Teilprozess 2c - Unterbringung in der Einrichtung/Wohnform/Hilfeform
Dem Jugendlichen eine angemessene Obhut geben und ein langfristiges Ankommen in der Maßnahme und Region ermöglichen.
Aktivitäten:
- Gewährleistung des Kindeswohls
- Den jungen Mensch vor Ort integrieren: Sprachkurse suchen, Schulische Anbindung gewährleisten, Anbindung an Vereine fokussieren etc.
- Möglichkeit des niedrigschwelligen Spracherwerbs gewährleisten
Standards in der Umsetzung:
- Halbjährige Hilfeplangespräche terminieren
- Regelmäßige Termine mit der Vormünderin oder dem Vormund vereinbaren
- Gewährleistung der Möglichkeit zu Kontakt zu Personen im Herkunftsland und anderen Zufluchtsländern
- Möglichkeit gewährleisten, generell bei Bedarf und wichtigen Gesprächen eine Dolmetscherin oder Dolmetscher, Sprach-/Kulturmittlerin oder Sprach-/Kulturmittler einzubeziehen
Prozessbeteiligte:
- Junger Mensch
- Vormünderin oder Vormund
- ASD-Mitarbeitende
- Dolmetscher/in
- Ggf. Vertrauensperson
Schnittstellen
- Vereine
- Sprachkurse
- Schulen
- Ärztinnen und Ärzte
- Therapeutinnen und Therapeuten
Instrumente/Dokumente
- Ggf. Wohnortänderung bei der Ausländerbehörde veranlassen
- Dokumentationsakte des Jugendlichen an den zuständigen Träger übergeben
Anmerkungen
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