- Verfahrensabläufe (2018)
- (vorläufige) Inobhutnahme
- Inobhutnahme
- Anschlusshilfen
- Teilprozess 1 - Erstes Hilfeplangespräch / Vormund beantragt HzE
- Teilprozess 2a-c - Auswahl der Hilfeform/Einrichtung und Übergabe
- Teilprozess 3 - Schulische/Berufliche Qualifizierung
- Teilprozess 4 + 6 - Zweites Hilfeplangespräch + Hilfeplanfortschreibung
- Teilprozess 5 - Lebenslagenbearbeitung
- Teilprozess 6 - Hilfeplanfortschreibung
- Hilfen für junge Volljährige
Anschlusshilfen
Teilprozess 4 + 6 - Zweites Hilfeplangespräch + Hilfeplanfortschreibung
Ziel/Ergebnis
Regelmäßige Überprüfung des Hilfeplans über Passung und Notwendigkeit der eingesetzten Hilfen.
Regelmäßige Überprüfung des Hilfeplans über Passung und Notwendigkeit der eingesetzten Hilfen.
Aktivitäten
- Regelmäßige Fortführung von Hilfeplangesprächen (Änderungen und Anpassungen des Hilfeplans nur in begründeten, angekündigten Fällen vor dem nächsten HPG)
- Fortschreibung des Hilfeplans
- Beobachtung der Entwicklung anhand der Ergebnisse der regelmäßigen Hilfeplangespräche
Standards in der Umsetzung
- Halbjährliches HPG und weiteres HPG im Bedarfsfall (z.B. bei einem Wohngruppenwechsel)
- Einbezug des jungen Menschen
- Dokumentation des HPG sowie Unterzeichnung aller Beteiligten
- Verfassung der Erkenntnisse des HPG / der Ziele in einer verständlichen Sprache für den jungen Menschen
- Verselbständigung als kontinuierlicher Prozess
Prozessbeteiligte
- Junger Mensch
- Vormünderin oder Vormund
- ASD-Mitarbeitende
- Ggf. Dolmetscher/in
Schnittstellen
- Lehrerin oder Lehrer/Ausbilderin oder Ausbilder
- Therapeutin oder Therapeut
- Patin oder Pate
Instrumente/Dokumente
- Dokumentation des HPG (standardisierte Vorlage) -> Übertrag und Prüfung der bisherigen Ziele, Festlegung neuer Ziele
Anmerkungen
Berücksichtigung alternativer Formen der Elternarbeit/-beteiligung.
Bei Bedarf (bspw. bei schwierigen Fallverläufen) kann ein Not-HPG einberufen werden.
Das Gespräch findet am Ort und in Räumlichkeiten der Leistungserbringung statt, die der Jugendliche kennt.