Anschlusshilfen

Teilprozess 5 - Lebenslagenbearbeitung

Ziel/Ergebnis
Dem jungen Mensch soll im Rahmen der Anschlusshilfen die Möglichkeit gegeben werden, eine Zukunfts- und Lebensperspektive zu entwickeln.

Aktivitäten

  • Zur Lebenslagenbearbeitung müssen folgende elementare Bereiche einbezogen werden:
  • - Sicherer Ort
  • - Alltagsbewältigung
  • - Zukunfts- und Lebensperspektive
  • - Rechtlicher Status
  • - Situation im Herkunftsland (Fluchtgeschichte)

  • Frühzeitige Sicherstellung eines Schulplatzes mit der Möglichkeit einen Schulabschluss zu machen. Anbindung an Ausbildungsbetriebe und Vermittlung von Praktika
  • Sprachförderung
  • Anbindung an Vereine, Initiativen, Glaubenshäuser etc.
  • Organisation von Mentorinnen und Mentoren oder Patenschaften
  • Übergang von der Jugendphase ins Erwachsenenalter -> Ausbildung einer Geschlechtsidentität
  • Ggf. Anbindung an KJP/Therapeutin oder Therapeut -> Traumabearbeitung


Standards in der Umsetzung

  • Sicherstellen, dass der junge Mensch die Möglichkeit erhält, sich ein Netzwerk außerhalb der Jugendhilfe aufzubauen.
  • Unterstützung bei elementaren Bewältigungsaufgaben gewährleisten: Verarbeitung der Flucht, mögliche Gewalterfahrung, Aushalten einer unsicheren Lebensperspektive und ungeklärte Aufenthaltsverhältnisse


Prozessbeteiligte

  • Junger Mensch
  • Vormünderin oder Vormund
  • ASD-Mitarbeitende
  • Ggf. Dolmetscher/in


Schnittstellen
 

  • Schule
  • Vertrauenspersonen
  • KJP/Therapeutin oder Therapeut


Instrumente/Dokumente
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Anmerkungen
Einbezug der individuellen Situation eines jeden jungen Menschen.