Hilfen für junge Volljährige
Teilprozess 1 - Hilfeplangespräch vor Erreichen der Volljährigkeit
Ziel/ Ergebnis
Feststellung über Vorliegen des weiteren Hilfebedarfes des jungen Menschen über die Volljährigkeit hinaus. Bei Vorliegen des Hilfebedarfs Klärung und ggf. Wechsel zu einem bedarfsgerechten Hilfesetting.
Aktivitäten
- Hilfeplangespräch vor Erreichen der Volljährigkeit frühzeitig terminieren
-> Empfehlung: mindestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag - Prüfung der Anspruchsberechtigung -> gemessen wird diese am Grad der Persönlichkeitsentwicklung (Kriterien zur Beurteilung: Autonomie, Stand Schule/Ausbildung, soz. Beziehungen, Bewältigung des Alltags)
- Beratung des jungen Volljährigen
- Einschätzung über Erreichbarkeit der Hilfeziele
- Formulierung und Verständigung von Zielen, die die Gewährung von Hilfen für junge Volljährige begründen
- Prüfen, welche Betreuungs- und Unterstützungsform passend ist
-> ggf. Umzug in eine neue Maßnahme
Standards in der Anwendung
- Hilfe für junge Volljährige gilt bis zum 21. Lebensjahr; in begründeten Fällen können Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe bis zum 27. Lebensjahr bewilligt werden
- Die Anspruchsberechtigung ist eine nicht auf zeitliche Grenzen bezogene Einschätzung; zum Zeitpunkt der Hilfegewährung muss die Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass die Ziele erreicht werden können; Maßstab ist der Fortschritt des Entwicklungsprozesses
- Schriftliche Weitergabe der vereinbarten Ziele an den jungen Menschen
- Falls noch keine Einladung zur Anhörung erfolgte, ist dem BAMF der Wegfall der Vormundschaft sowie ggf. die neue Anschrift mitzuteilen.
Prozessbeteiligte
- Junger Mensch
- Vormünderin oder Vormund
- Fachkraft des Jugendamts + freier Träger
- ggf. Dolmetscher/in
- ggf. Lehrer/in oder Ausbilder/in
- Sonstige vertraute Personen des jungen Menschen
Schnittstellen
Ggf. Ausländerbehörde, um über den schulischen/beruflichen Werdegang und die Integrationserfolge des Jugendlichen zu berichten (-> Verbesserung deren Entscheidungsgrundlage (§ 25a AufenthG gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) -> Geduldete Flüchtlinge erhalten für die Dauer ihrer Berufsausbildung ein Bleiberecht: wird um zwei Jahre verlängert bei ausbildungsadäquater Beschäftigung im Anschluss)
Instrumente/ Dokumente
Dokumentation des Hilfeplangespräches
Anmerkungen
Individuelle Fallbetrachtung und kein Festlegen eines pauschalen Hilfeangebots.