Hilfen für junge Volljährige
Teilprozess 3 - Antragsprüfung
Ziel/ Ergebnis
Entscheidung über die Bewilligung oder die Ablehnung des Antrags
Aktivitäten
- Eine Kollegiale Fallberatung findet statt, in der die Bewilligung bzw. Ablehnung diskutiert wird
- Entscheidung über Antrag durch fallzuständige Fachkraft ASD:
- Bekanntgabe durch Hilfebescheid; Kostenbescheid
- Ablehnung ohne einzelfallbezogene Begründung kann durch Gericht geprüft werden -> junger Mensch kann den Regelanspruch am Verwaltungsgericht einklagen
- Widerspruch muss binnen 4 Wochen erfolgen (bei Ablehnung des Widerspruchs: Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb von 4 Wochen)
Standards in der Anwendung
- Dokumentation der kollegialen Fallberatung
- Gerichtliches Verfahren: Junger Mensch braucht nicht nur rechtliche Unterstützung sondern auch fachlich pädagogische Begleitung
Prozessbeteiligte
- ASD-Mitarbeitende
Schnittstellen
- Freier oder öffentlicher Träger
- Junger Mensch
- Ggf. Vormund
Instrumente/Dokumente
Bescheid über die Ablehnung oder Bewilligung
Anmerkungen
Hilfen nach § 41 SGB VIII sind meist auf ein halbes oder ein Jahr befristet: Ziel ist die langfristige Selbständigkeit des jungen Menschen und nicht das Verweilen in Jugendhilferechtlicher Zuständigkeit.