Hilfen für junge Volljährige

Teilprozess 3 - Antragsprüfung

Ziel/ Ergebnis
Entscheidung über die Bewilligung oder die Ablehnung des Antrags

Aktivitäten

  • Eine Kollegiale Fallberatung findet statt, in der die Bewilligung bzw. Ablehnung diskutiert wird
  • Entscheidung über Antrag durch fallzuständige Fachkraft ASD:
  • Bekanntgabe durch Hilfebescheid; Kostenbescheid
  • Ablehnung ohne einzelfallbezogene Begründung kann durch Gericht geprüft werden -> junger Mensch kann den Regelanspruch am Verwaltungsgericht einklagen
  • Widerspruch muss binnen 4 Wochen erfolgen (bei Ablehnung des Widerspruchs: Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb von 4 Wochen)


Standards in der Anwendung

  • Dokumentation der kollegialen Fallberatung
  • Gerichtliches Verfahren: Junger Mensch braucht nicht nur rechtliche Unterstützung sondern auch fachlich pädagogische Begleitung


Prozessbeteiligte

  • ASD-Mitarbeitende


Schnittstellen

  • Freier oder öffentlicher Träger
  • Junger Mensch
  • Ggf. Vormund


Instrumente/Dokumente

Bescheid über die Ablehnung oder Bewilligung

Anmerkungen
Hilfen nach § 41 SGB VIII sind meist auf ein halbes oder ein Jahr befristet: Ziel ist die langfristige Selbständigkeit des jungen Menschen und nicht das Verweilen in Jugendhilferechtlicher Zuständigkeit.