Hilfen für junge Volljährige
Teilprozess 4 - Verselbständigung
Ziel/ Ergebnis
Der junge Mensch soll soweit verselbstständigt sein, dass er ein Leben in einer eigenen Wohnung gut bewältigen kann. Dazu gehören die Haushaltsführung, finanzielle Sicherung, eine sinnvolle Beschäftigung mit Zielperspektive und das Wissen um Anlaufstellen/-personen.
Aktivitäten
- Übergang in die Selbständigkeit beinhaltet 3 wesentliche Voraussetzungen
1. Sprachliche Sicherheit und aufenthaltsrechtliche Perspektive bzw. Strategie
2. Klärung, wer sich verbindlich der Unterstützung nach der JH annimmt
3. Schulabschluss, Ausbildungsplatzsuche und bestenfalls Beginn der Ausbildung
- Frühzeitiger und permanenter Einbezug der Jugendlichen in die sie betreffenden Verfahren und Entscheidungen -> Erlernen selbstbestimmten Handelns
- Heranführung an Beratungsstellen zum Thema Ausbildung und Arbeit/ Rechtliche Belange
- Gemeinsame Finanzplanung: Prüfung und gemeinsame rechtzeitige Antragstellung zur Sicherung des Lebensunterhaltes: Elternunabhängiges Kindergeld, BAföG, Förderung durch das SGB II und XII
Standards in der Umsetzung
- Es braucht genügend Zeit, um diese Voraussetzungen zu erreichen.
- Junge Menschen mit eigenem Arbeitseinkommen über die Möglichkeit beraten, dass sie einen Antrag auf Befreiung / Reduzierung der 75 % - Kostenheranziehung (sog. „Heimkostenbeteiligung“) stellen können
Prozessbeteiligte
- Pädagogische Fachkraft der Jugendhilfe
- Junger Mensch
- Ggf. Patin oder Pate
Schnittstellen
- Beratungsstellen Ausbildung/Arbeit
- Rechtliche Beratungsstellen
- Vertrauenspersonen
Instrumente/ Dokumente
Es ist ratsam innerhalb der Jugendhilfe einen Katalog mit Standards zu entwickeln, welche Dinge der junge Mensch bis zu seinem Auszug können sollte
Anmerkungen
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