Hilfen für junge Volljährige

Teilprozess 5 - Übergangsgestaltung und Überleitung

Ziel/ Ergebnis
Der junge Mensch benötigt ein Unterstützungssystem nach der Jugendhilfe, so dass er weiterhin Ansprechpersonen und einen Rückzugsort hat.  § 41, 3 SGB VIII regelt, dass der junge Volljährige nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt wird.

Aktivitäten

  • Sicherstellung eines sozialen Netzwerkes und einer Unterstützungsstruktur nach der Zeit in der Jugendhilfe
  • Kopplung an Ehrenamtliche
  • Klärung der Frage der Unterbringung
  • Klärung und ggf. Unterstützung bei der Antragsstellung von Leistungen des SGB II, SGB III (welche Hilfe greift?)
  • Klärung der Nachbetreuung
  • Zum Auszug mit dem jungen Menschen einen Ordner mit den wichtigsten Unterlagen, Kontaktdaten und Anlaufstellen erstellen
  • Sicherung einer temporären Nachbetreuung, nach Beendigung der Jugendhilfe


Standards

  • Vermeidung gleichzeitiger Übergänge (Beispiel: Umzug in eine eigene Wohnung mit gleichzeitigem Ausbildungsbeginn) à eine konstante Begleitung während solcher Umbrüche ist elementar
  • Abrupte Hilfeabbrüche sind zwingend zu vermeiden à Gefahr: Retraumatisierung
  • Gute Gestaltung des „Zuständigkeitswechsels“ zwischen Sozialleistungssystemen
  • Ein Abschluss- bzw. Übergabegespräch wird vereinbart und durchgeführt
  • Beratung oder Begleitung zur Existenzsicherung und/oder selbständiger Lebensführung
  • Aushandlung verbindlicher Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Jobcenter, Sozialämtern, Bundesagentur


Prozessbeteiligte

  • ASD-Mitarbeitende
  • Junger Mensch
  • Pädagogische Fachkraft der Jugendhilfe
  • Vertrauenspersonen

 
Schnittstellen

  • Arbeitsagentur, Jobcenter, Kammern
  • Wohnungseigentümer/innen, -gesellschaften
  • Vereine / Schulen / Ausbildungsbetriebe
  • Ehrenamtliche
  • Care Leaver Initiativen
  • Migrantenselbstorganisationen
  • Jugendmigrationsdienste


Instrumente/ Dokumente

  • Antragstellung für eine ambulante Hilfe
  • Ggf. Änderungsmitteilung (Ausländerbehörde)
  • Bei Beendigung der Jugendhilfe wird die wirtschaftliche Jugendhilfe darüber informiert
  • Arbeitshilfe: Übergangsgestaltung und Unterstützungsoptionen für umF (ism gGmbH) (pdf hier herunterladen)


Anmerkungen
Ggf. Angliederung an ein Care Leaver Netzwerk forcieren. Ggf. ambulante Nachbetreuung gewährleisten.

Überleitungen in eine andere Maßnahme stehen an, wenn das 21. Lebensjahr erreicht wird, wenn der Jugendliche die Mitwirkung untersagt und keine weitere Hilfe mehr möchte oder wenn aus Perspektive des Jugendamtes kein erzieherischer Unterstützungsbedarf mehr besteht.