(vorläufige) Inobhutnahme

Teilprozess 2a - Klärung der Verteilfähigkeit: Gesundheitszustand

Ziel/Ergebnis
Klärung, ob der Gesundheitszustand eine Verteilung des jungen Menschen innerhalb von 14 Werktagen zulässt.

Aktivitäten

  • Schnelle Wege zur ärztlichen Untersuchungen müssen gewährleistet sein
  • Ärztliche Untersuchung zur Feststellung des Gesundheitszustandes mit ärztlicher Stellungnahme als Ergebnis
  • Prüfung des Impfstatus
  • Bei ansteckenden Krankheiten, Aussagen über die Dauer der Ansteckung einholen
  • Einleitung von Behandlung/Einschätzung über Ansteckung
  • Bei psychosomatischer Auffälligkeit/psychiatrischen Auffälligkeiten Überleitung und Einschätzung durch Psychiatrie

 
Standards in der Umsetzung

  • Verschriftlichung der Untersuchungsergebnisse 
  • Einschätzung der ASD-Mitarbeitenden hinsichtlich Verteilfähigkeit  
  • Einbezug des jungen Menschen 
  • Die Mitarbeitenden und andere junge Menschen sind vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, weswegen eine Einschätzung mit möglicher Quarantäne schnellstmöglich abgegeben werden muss

 
Prozessbeteiligte

  • Junger Mensch
  • Ärztinnen und Ärzte
  • ggf. Gesundheitsbehörde
  • Zuständige ASD-Mitarbeitende
  • Dolmetscher/in
  • Mitarbeitende der Clearingstelle

 
Schnittstellen

  • Allgemein-/Kinderärztinnen und -ärzte
  • Fachärztinnen und -ärzte
  • Gesundheitsamt
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie


Instrumente/Dokumente
Ärztliche Stellungnahme

Anmerkungen
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können auch im ausländerrechtlichen Verfahren relevant werden, wenn eine adäquate Behandlung im Herkunftsland nicht gewährleistet werden kann.

 


Teilprozess 2b - Klärung der Verteilfähigkeit: Geschwister/ Verbünde

Ziel/Ergebnis
Feststellung, ob der junge Mensch mit Geschwistern eingereist ist oder andere enge soziale Bindungen zu Kindern/Jugendlichen während der Flucht aufgebaut hat, damit diese gemeinsam verteilt werden

Aktivitäten

  • Erfragen, ob Freundschaften entstanden sind. Besteht  auf allen Seiten der Wunsch, nicht getrennt zu werden, ist die Verteilung im Verbund anzumelden
  • Geschwister werden immer gemeinsam im Verbund verteilt, außer das Kindeswohl erfordert eine Trennung


Standards in der Umsetzung

  • Erfassung/Dokumentation des Adressatenwunsches und größtmögliche Beteiligung des jungen Menschen (mithilfe einer/s Dolmetscher/in)
  • gemeinsame Verteilung von Geschwistern

 
Prozessbeteiligte

  • Mitarbeitende aus Jugendamt und Ausländerbehörde
  • Junger Mensch
  • Geschwister; andere junge Menschen
  • Dolmetscher/in
  • Mitarbeitende der Aufnahmeeinrichtung

 
Schnittstellen

  • Ausländerbehörde
  • Familiengericht
  • Flüchtlingseinrichtungen
  • Inobhutnahmeeinrichtungen


Instrumente/Dokumente

Verschriftlichung und Dokumentation des Vorgangs zur gemeinsamen Verteilung/Inobhutnahme.

Einschätzung der ASD-MA über Eignung für gemeinsame Unterbringung

Anmerkungen
Ggf. Suchauftrag nach verlorenen Geschwistern auf der Flucht stellen


Teilprozess 2c - Verteilfähigkeit: Verwandte im In- und Ausland

Ziel/Ergebnis
Einschätzung, ob das Kind/ der Jugendliche Verwandte im In- oder Ausland hat für eine mögliche Familienzusammenführung.

Aktivitäten

  • Sachverhaltsermittlung bzgl. der Familie des jungen Menschen
  • Aufenthaltsorte aller Familienmitglieder standardisiert abfragen
  • Prüfung, ob Verwandten in Deutschland unter dem Aspekt des Kindeswohls eine geeignete Unterbringung gewährleisten können
  • Prüfung, ob es dem Wunsch des jungen Menschen entspricht, bei den Verwandten zu leben
  • Die Verwandten können die Vormundschaft übernehmen, sie müssen diese aber nicht zwangsläufig übernehmen

 
Standards in der Umsetzung

  • Möglichkeit der Verwandtenpflege einbeziehen (nach § 44 SGB VIII)
  • Unterbringung bei bzw. in der Nähe von Verwandten, falls dies seitens des jungen Menschen gewünscht ist

 
Prozessbeteiligte

  • Verwandte, die für eine Familienzusammenführung in Frage kommen (Eltern, volljährige Geschwister, volljährige Tanten/Onkel, Großeltern)

 
Schnittstellen

  • Ausländerbehörden
  • Einwohnermeldeämter
  • DRK-Suchdienst oder Internationaler Suchdienst


Instrumente/Dokumente

Anzeige über den Ausschluss des Verteilungsverfahrens gemäß §42b Abs. 4 SGB VIII, wenn eine Familienzusammenführung kurzfristig möglich ist

Anmerkungen
Befinden sich Verwandte im In- oder Ausland ist das Hinzuziehen der Landesverteilstelle bei einer Familienzusammenführung hilfreich.

Bei positiver Prüfung endet die vorläufige Inobhutnahme mit der Übergabe des jungen Menschen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten.


Teilprozess 2d - Verteilfähigkeit: Kindeswohlgefährdung

Ziel/Ergebnis
Einschätzung, ob die Durchführung des bundesweiten Verteilungsverfahrens absehbar zu einer Gefährdung für die Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen im Hinblick auf das körperliche, geistige oder seelische Wohl führen könnte.

Aktivitäten

  • Die Fachkräfte des Jugendamtes schätzen ein, ob die seelische und körperliche Verfasstheit seine Transportfähigkeit einschränkt und hieraus ein Risiko für Leib und Seele entsteht
  • Auch eine massive Abwehrhaltung gegenüber der Verteilung kann zum Ausschluss führen, wenn eine (Re-)Traumatisierung droht

 
Standards in der Umsetzung

  • Die Perspektive des jungen Menschen ist gemäß seines Alters und seiner Entwicklung bei der Gefährdungseinschätzung einzubeziehen
  • Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte

 
Prozessbeteiligte

  • ASD-Fachkräfte
  • Junger Mensch
  • Dolmetscher/in
  • Mitarbeitende der vorläufigen Inobhutnahme

 
Schnittstellen

  • Ggf. Rechtsvertretung; Vertraute, Verwandte


Instrumente/Dokumente
Erfassung der Ergebnisse im Meldebogen zur Umverteilung sowie eine schriftliche Einschätzung der ASD-Fachkraft.

Anmerkungen
Eine umfassende Einschätzung das Kindeswohl betreffend ist aufgrund der kurzen Phase der vorläufigen Inobhutnahme oftmals nicht zu gewährleisten.