(vorläufige) Inobhutnahme

Teilprozess 4 - Übergabe

Ziel/Ergebnis
Die vorläufige Inobhutnahme endet mit der Übergabe an die Personensorgeberechtigten oder an das zuständig gewordene Jugendamt (Verteilentscheidung) oder mit dem Beginn der regulären Inobhutnahme des Jugendamts, welches die vorläufige Inobhutnahme durchgeführt hat.

Aktivitäten

  • Ist das aufnehmende Jugendamt bekannt, werden unverzüglich die personenbezogenen Daten übermittelt
  • Es wird mit dem aufnehmenden Jugendamt ein Termin zur Übergabe des jungen Menschen vereinbart
  •  Es wird geklärt, wer bei dem aufnehmenden Jugendamt den jungen Mensch in Empfang nimmt
  • Bei unzureichenden Deutschkenntnissen des jungen Menschen wird mit dem aufnehmenden Jugendamt vereinbart, wer für die Bereitstellung eines/r Dolmetscher/in verantwortlich ist
  • Die Übergabe an das aufnehmende Jugendamt erfolgt durch eine geeignete Person


Standards in der Umsetzung

  • standardisierten Bogen zur Übergabe nutzen
  • Der Termin zur Übergabe wird so abgestimmt, dass das aufnehmende Jugendamt Zeit für Vorbereitungen hat
  • Der junge Mensch erfährt frühzeitig wann die Übergabe stattfindet und wo/wie er als nächstes untergebracht wird (ggf. Einbezug eines/r Dolmetscher/in)
  • Die geeignete Person kann eine ehrenamtliche Bezugsperson, eine ASD-Fachkraft oder eine Betreuungsperson sein. In jedem Fall muss ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen vorliegen sowie Vorerfahrungen mit der Zielgruppe vorhanden sein  (ggf. Einbezug eines/r Dolmetscher/in)
  • Erarbeitung eines Krisenkonzeptes für Notfälle während des Übergabeprozesses

 
Prozessbeteiligte

  • Abgebendes Jugendamt
  • Aufnehmendes Jugendamt
  • ggf. Personensorgeberechtigte
  • ggf. Dolmetscher/in
  • ggf. weitere Person, die die Übergabe begleitet

 
Schnittstellen

  • /


Instrumente/Dokumente

Übergabe der vollständigen Dokumentation des jungen Menschen an aufnehmendes Jugendamt (standardisierten Vorlagen und wichtige Dokumentationen über die Alltagsgestaltung, bspw. Schlafrituale, Hobbys/Interessen u.ä).

Handlungsempfehlung BAG LJÄ

Anmerkungen
Übergeben wird auch der Bogen des Erstscreenings.

Die Erarbeitung eines Konfliktmanagement bzw. Ablaufplans bei schwierigen Übergabeverfahren ist zu empfehlen.