Beteiligung junger Geflüchteter

Eine Stimme, die gehört werden muss

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Beteiligung in allen sie betreffenden Lebensbereichen. Beteiligung kann Informieren, Engagieren, Konsultieren und Mitbestimmen umfassen. Junge Menschen sollten jedoch nicht nur passiv dabei sein, wenn es um ihre Alltagsgestaltung und Entscheidungen geht, die ihr Leben betreffen. Stattdessen müssen sie bei Partizipationsprozessen begleitet und zum aktiven Mitgestalten und Mitbestimmen befähigt werden. Gerade junge Geflüchtete werden vor dem Hintergrund von ungeklärten aufenthaltsrechtlichen Bleibeperspektiven, knappen Unterbringungskapazitäten oder Restriktionen des Asyl- und Aufenthaltsrechts häufig von gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen oder fremdbestimmt und sind in ihrem Alltag und ihrer Zukunftsplanung eingeschränkt. 
Partizipationsrechte gelten jedoch für alle jungen Menschen –unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Die Teilhabechancen junger Geflüchteter müssen daher durch Wissensvermittlung, Aufklärung über ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten und Transparenz besonders unterstützt und im Alltag der Jugendhilfe etabliert werden.

Inhalte zum Thema Beteiligung unbegleiterer (minderjähriger) Geflüchteter, zur Selbstorganisation junger Geflüchteter und zu Beschwerdemöglichkeiten/Ombudstellen finden sie auf den jeweiligen Themenseiten. 
 

Ein Erklärvideo der Servicestelle junge Geflüchtete

Warum ist die Beteiligung junger Geflüchteter wichtig?

Die Mitwirkung junger Geflüchteter an sie betreffenden Entscheidungen ist ein Grundrecht. Ihre Beteiligung ermöglicht nicht nur ein respektvolles Miteinander, sondern fördert auch ihre persönliche Entwicklung und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Die Berücksichtigung ihrer Meinungen und Bedürfnisse ist entscheidend, um wirkungsvolle und nachhaltige Unterstützung zu gewährleisten.

Beteiligung bedeutet nicht nur, junge Geflüchtete zu Wort kommen zu lassen, sondern aktiv zuzuhören und ihre Perspektiven in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Kulturelle Sensibilität und eine einfühlsame Herangehensweise sind der Schlüssel, um eine Umgebung zu schaffen, in der sich die Jugendlichen gehört und respektiert fühlen.

Was muss die Jugendhilfe im Kontext der Beteiligung leisten?

Die Jugendhilfe hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche auf ihre Rechte im Allgemeinen und das Recht auf Beteiligung und Beschwerde hinzuweisen und sie zu befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Aufklärung darüber muss kind- und jugendgerecht in verständlicher, nachvollziehbarer und wahrnehmbarer Form aufbereitet und für alle zugänglich gemacht werden, ggf. muss dabei eine geeignete Sprachmittlung, wie Übersetzungen oder Unterstützungen durch Dolmetscher*innen, unterstützen. Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten sollten regelmäßig gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen weiterentwickelt werden.

Was können Fachkräfte konkret tun?

Fachkräfte spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung einer Umgebung, die die Beteiligung fördert. Das bedeutet, Raum für Dialoge zu schaffen, auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen und sich für eine beteiligungsorientierte Planung und Umsetzung von Alltagsstrukturen sowie einer beteiligungsorientierten Hilfeplanung einzusetzen. 

Eine Checkliste zur Überprüfung der eigenen Beteiligungsstrukturen wird im Rahmen der Projektlaufzeit erstellt und hier abrufbar sein!

Die gesetzliche Grundlage

Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche werden durch die Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention (s. Art. 12-15, 17) in Deutschland zugesichert und im SGB VIII gesetzlich ausdifferenziert. Durch das KJSG wurden Beteiligungsrechte 2021 in folgenden Punkten neugeregelt: 

  • Stärkung der Rechte und der Subjektstellung von jungen Menschen, Eltern und Familien
  • Stärkung von Beteiligung als grundlegendes Gestaltungsprinzip der Kinder- und Jugendhilfe
  • Verbesserung der Umsetzung von Beteiligung in der Praxis

Kompakte Informationen zu diesem Bereich können Sie im nachfolgenden pdf einsehen:

Weiterführende Links

Qualitätsstandards für Kinder- & Jugendbeteiligung: Impulse zur Weiterentwicklung in Theorie und Praxis

Der Bundesjugendring und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben gemeinsam Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung entwickelt. Zahlreiche Expert*innen aus der Kinder- und Jugendhilfe und Jugendarbeit wurden beteiligt und brachten ihre Erfahrung ein. Die Qualitätsstandards sind auf einer Homepage gebündelt einsehbar und können der Praxis hilfreiche Tipps geben.

Hier gelangen Sie zur Webseite.


B-umf-Broschüre „Willkommen in Deutschland – Ein Wegbegleiter für unbegleitete Minderjährige“ (Februar 2017)

In der Broschüre des Bundesverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden die Rechte der Zielgruppe kindgerecht dargestellt. Erarbeitet wurde die Broschüre gemeinsam mit Jugendlichen, die Antworten zu folgenden und weiteren Fragen erarbeitet haben: Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Welche Rechte gibt es?

Die Broschüre kann hier eingesehen werden. Eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.


B-umF Podcast

In der Folge 2 des B-umF Podcasts geht es um Beteiligung am Hilfeplanverfahren, wenn es darum geht, Unterstützung für junge Volljährige zu erhalten. Durch verschiedene Perspektiven auf dieses Verwaltungsverfahren wird aufgezeigt, welche Herausforderungen es in der Praxis gibt.

Der Podcast kann hier angehört werden.