Beschwerdemöglichkeiten/ Ombudsstellen
Mittlerweile ist gesetzlich geregelt, dass Beschwerdemöglichkeiten in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche vorhanden sein müssen. Die Schaffung interner und externen Beschwerdemöglichkeiten ist als Voraussetzung für die Betriebserlaubnis festgesetzt und verpflichtet Einrichtungen somit zu einer strukturellen Verankerung und Information darüber. Jugendämter werden außerdem ausdrücklich dazu verpflichtet, Beschwerdemöglichkeiten für Pflegekinder vorzuhalten sowie Information über diese Beschwerdemöglichkeiten zu geben (§ 37 b Abs. 2 SGB VIII).
Die Möglichkeit der Beschwerde muss auch außerhalb der Einrichtung vorgehalten werden: Die Bundesländer müssen (eine) unabhängige und nicht weisungsgebundene Ombudsstelle(n) sicherstellen und Näheres dazu regeln (§ 9 a SGB VIII). Damit soll sichergestellt werden, dass sich junge Menschen und ihre Familien auch außerhalb beschweren können. Für Einrichtungsträger besteht die Verpflichtung, einen Zugang zu externen Beschwerdemöglichkeiten zu gewährleisten. Herzustellen ist insbesondere ein adressatenfreundlicher, niedrigschwelliger und altersgemäßer Zugang zu den Beschwerdemöglichkeiten, z. B. zum zuständigen Jugendamt oder einer Ombudsstelle.
Was sind denn Ombudsstellen?
Ombudsstellen bieten unabhängige Information, Beratung und Vermittlung und bieten jungen Menschen und ihren Familien bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe ein offenes Ohr und Hilfestellung an. Mittlerweile gibt es diese in fast allen Bundesländern.
Warum sind Beschwerdemöglichkeiten und -wege wichtig?
Beschwerdemöglichkeiten sind nicht nur ein Instrument zur Wahrung der Rechte, sondern auch ein Schlüssel zur Verbesserung der Jugendhilfe. Sie geben jungen Geflüchteten eine Stimme, fördern die Transparenz in Entscheidungsprozessen und schaffen Vertrauen in die Unterstützungssysteme. Das Recht auf Beschwerde ist nicht nur eine juristische Formel, sondern ein grundlegendes Element der Teilhabe. Beschwerdemöglichkeiten sollen das Machtverhältnis zwischen Leistungsgewährung (Jugendamt) und Leistungserbringung (Träger) auf der einen Seite und Leistungsempfängern (Junge Geflüchtete) abmildern und jungen Geflüchteten helfen, ihre Rechte zu verwirklichen und sie zu unterstützen, wenn ihre Rechte missachtet werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Leistungen verwehrt werden. Vor allem mit Blick auf die Gewährung der Hilfen für junge Volljährige kann dies für junge Geflüchtete bedeutsam sein.
Worauf ist zu achten und was bedeutet das für Fachkräfte?
Es ist entscheidend, dass Beschwerdemöglichkeiten barrierefrei, verständlich und zugänglich sind. Eine offene Kommunikation und ein Umfeld ohne Repressalien sind dabei von zentraler Bedeutung.
Fachkräfte spielen eine Schlüsselrolle in der Gewährleistung von Beschwerdemöglichkeiten und -wegen. Dies bedeutet nicht nur die Bereitstellung von klaren Informationen über die vorhandenen Strukturen, sondern auch die Schaffung einer Kultur des Zuhörens und Lernens aus den Rückmeldungen der jungen Menschen. Eine förderliche Haltung der Fachkräfte ist entsprechend, Beschwerdeprozesse als Chance zur Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Arbeit zu sehen.
Was können Fachkräfte konkret tun?
Fachkräfte können aktiv dazu beitragen, indem sie Formate anbieten, die die Rechte und Möglichkeiten zur Beschwerde vermitteln. Einrichtungsintern sollten sie klare Kommunikationskanäle etablieren und sicherstellen, dass Beschwerden ernst genommen und transparent und zeitnah bearbeitet werden. Die kontinuierliche Reflexion und Anpassung basierend auf den Beschwerden tragen dazu bei, eine Jugendhilfe zu gestalten, die den Bedürfnissen junger Geflüchteter gerecht wird.
Weiterführende Links
Ombudsstellen in BaWü
In Baden-Württemberg hat die Landesregierung ein Ombudssystem eingerichtet, das in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg fällt. Das Ombudssystem ist flächendeckend angelegt und ein niedrigschwelliges Angebot für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es durch Information und Beratung Beteiligung zu fördern und Rechte kennenzulernen und wahrnehmbar zu machen.
Neben einer Landesombudsstelle gibt es vier Regionalstellen. Die Ansprechpersonen finden sich hier auf der Homepage.
Für Kinder in der Heimerziehung gibt es seit November 2020 eine eigene Informations- und Beratungsstelle, die bei der Landesombudsstelle in Baden-Württemberg angesiedelt ist. Nähere Infos sind hier zu finden.
Ebenso lassen sich dieser Homepage weiterführende Infos, Termine, ein Podcast und andere Angebote finden. Auch ein Live-Chat ist unter der Woche täglich von 9-15 Uhr nutzbar.
Ombudsstellen in RLP
In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Ombudsstellen.
Eine Ombudstelle hat ihr Büro in Mainz und ist angesiedelt bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz.
Hier sind weitere Infos über die Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe bei der Bürgerbeauftragten Rheinland-Pfalz zu finden.
Zudem gibt es die Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe RLP e.V., die vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration gefördert wird. Sie ist in den Regionen Trier und Ludwigshafen verortet.
Hier kommt ihr zur Homepage der Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe RLP e.V.
Bundesnetzwerk Ombudschaft
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. ist ein Zusammenschluss unabhängiger Ombudsstellen im Bundesgebiet. Es dient dem Fachaustausch, der Qualifizierung und Weiterentwicklung von Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Das seit 2008 bestehende Netzwerk setzt sich für die Stärkung der Rechte, Interessen und Selbstorganisation junger Menschen und ihrer Familien im Kontext von Jugendhilfe ein, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung.
Auf der Homepage des Bundesnetzwerks lassen sich Veranstaltungshinweise, aber auch Fachinformationen finden, die einen guten Einblick in die Arbeit gewähren und hilfreich für Fachkräfte sein können. Außerdem gibt es auch für junge Menschen direkt hilfreiche Infos, z.B. eine FAQ-Liste und Hinweise zur Kostenheranziehung.
Hier kommt ihr zu der Website.